Termine nach Vereinbarung

Kosten und Abrechnung

Bei gesetzlich Versicherte werden, sofern Sie über keine Zusatzversicherung verfügen, die Kosten in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.

Privat Versicherte können die Behandlungskosten, je nach Tarif, bei ihrer Krankenkasse einreichen. In diesem Fall rechne ich meine Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Da diese seit 1985 nicht mehr angepasst wurde und deshalb nicht mehr kostendeckend ist, kann es sein, dass ein Teil von Ihnen selbst erstattet werden muss. Informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über Art und Höhe der Erstattung.